Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt, dass eine Gewinnverwendungsstrategie unausweichlich ist und eine Vernachlässigung des Themas sich ins Gegenteil verkehrt, dass nämlich sogar der ganze Verkaufserlös unter die Besteuerung als privater Vermögensertrag beim Aktionär fallen kann.
Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) sollten gemeinsam die Kautelen und Kriterien für diese Gewinnverwendungsstrategie entwickeln und anschliessend umsetzen. Mit diesem Instrumentarium sollte alljährlich die Balance zwischen genügend Liquidität und regelmässiger Gewinnausschüttung gesucht werden.
Eine kontinuierliche Gewinnausschüttung trägt am meisten Früchte.