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Grundsteuern Schweiz

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GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern, Grundstückgewinnsteuer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung zur Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer gilt als sog. Spezialeinkommenssteuer.

Bei der Veräusserung von Grundstücken wird die Grundstückgewinnsteuer anstelle der Einkommenssteuer auf Grundstückgewinnen erhoben.

Die Grundstückgewinnsteuer zählt zu den sog. „Objektsteuern“, weil sie ohne Berücksichtigung der übrigen Einkommensverhältnisse des Steuerpflichtigen erhoben wird.

Erhoben wird die Grundstückgewinnsteuer durch

  • alle Kantone und zum Teil auch durch die Gemeinden

Der Bund erhebt keine Grundstückgewinnsteuer.

StHG 12 lässt zwei Systeme der Grundstückgewinnsteuer zu:

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