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Gruppenarbeitsverhältnis

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Gruppenarbeitsverhältnis
Stichworte:
Gruppenarbeitsverhältnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Leiharbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit)

=   Verbindung mehrer Arbeitnehmer zum Zwecke der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung

Gestuftes Arbeitsverhältnis

=   Arbeitsverhältnis in Linie, bei dem Arbeitnehmer zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht einen Unterarbeitnehmer (Hilfsperson) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung engagiert

Gestuftes Verhältnis mit Familienangehörigem

=   Verhältnis, bei dem der Arbeitnehmer einen Familienangehörigen als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht zuzieht (kein gestuftes Arbeitsverhältnis!)

Beispiel: Heimarbeitsvertrag

OR 351
Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Heimarbeitnehmer, in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder mit Familienangehörigen Arbeiten im Lohn für den Arbeitgeber auszuführen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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