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Gruppenarbeitsverhältnis

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Begriffe

Erstellungsdatum:
16.03.2011
Aktualisiert:
10.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gruppenarbeitsverhältnis

Das Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit) ist eine Verbindung mehrerer Arbeitnehmer zum Zwecke der gemeinsamen Arbeitsleistung.

  • Eigengruppe
    • Verbindung mehrerer Arbeitnehmer
    • aus eigenem Entschluss
    • mit dem Zweck der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung
  • Betriebsgruppe
    • Verbindung mehrerer Arbeitnehmer
    • auf Anordnung des Arbeitgebers
    • mit dem Zweck der Erbringung idR von Akkordarbeit.

Gestuftes Arbeitsverhältnis

Ein gestuftes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn

  • ein Arbeitnehmer
  • zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten
  • eine Hilfsperson zuzieht,
  • die für ihn kraft Arbeitsvertrag tätig ist.

Beispiel: angestellter Sänger engagiert Tontechniker

Judikatur: BGE 112 II 41 ff.

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