Der Bundesrat (BR) hat am 14.10.2020 den Bericht zu dem vom Nationalrat angenommenen POSTULAT von NRin Verena Herzog (SVP) «Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts» 15.3679, eingereicht am 18.06.2015, verabschiedet.
Der BR kam zum Schluss, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes (ArG) momentan gering seien, da die Sozialpartner bisher keinen Konsens über die Stossrichtung einer allf. Revision gefunden hätten und der heutige Standard des Arbeitnehmerschutzes garantiert bleiben müsse.
Das ArG sei im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel. Änderungen einzelner Bestimmungen und punktuelle Anpassungen seien jederzeit und fortlaufend möglich.
Der BR erklärte in seiner Stellungnahme die Bedeutung des Arbeitsgesetzes, zeigte die Probleme einer allfälligen Revision auf und kam zum Fazit, dass eine Gesamtrevision des Arbeitsgesetzes von den Sozialpartnern befürwortet und mitgetragen werden müsse.
Das „Postulat Herzog“ forderte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dienstleistungsorientierter Unternehmen eine Totalrevision des ArG. Dies hätte durch eine gesamte Vereinfachung und Modernisierung des Gesetzes erreicht werden sollen.
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LawMedia Redaktionsteam