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Gruppenarbeitsverhältnis

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Fazit

Rechtsgebiet:
Gruppenarbeitsverhältnis
Stichworte:
Gruppenarbeitsverhältnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gruppenarbeitsverhältnis

Die Gruppenarbeit beurteilt sich primär am Ursprung der Initiative:

  • Eigengruppe
    • Verbindung mehrerer Arbeitnehmer aus eigenem Entschluss mit dem Zweck der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung
  • Betriebsgruppe
    • Verbindung mehrerer Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers mit dem Zweck der Erbringung idR von Akkordarbeit

Different ist vor allem das Innenverhältnis:

  • Eigengruppe
    • Einfache Gesellschaft
  • Betriebsgruppe
    • Keine vertragliche Bindung, da die Initiative von aussen, vom Arbeitgeber, der die Gruppenbildung anordnet, stammt.

Gestuftes Arbeitsverhältnis

Das gestufte Arbeitsverhältnis ist eine seltene, branchen- oder berufstypische Erscheinung. Von den Beteiligten wird je nach Integrationsgrad der Eingliederung des Unterarbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Hauptarbeitgebers mehr oder weniger Flexibilität verlangt. Da wo die Hilfsperson nicht in den Arbeitsprozess von Hauptarbeitgeber und Hauptarbeitnehmer einbezogen ist, sind diese Friktionen natürlich nicht vorhanden oder seltener.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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