Gruppenarbeitsverhältnis
Die Gruppenarbeit beurteilt sich primär am Ursprung der Initiative:
- Eigengruppe
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer aus eigenem Entschluss mit dem Zweck der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung
- Betriebsgruppe
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers mit dem Zweck der Erbringung idR von Akkordarbeit
Different ist vor allem das Innenverhältnis:
- Eigengruppe
- Einfache Gesellschaft
- Betriebsgruppe
- Keine vertragliche Bindung, da die Initiative von aussen, vom Arbeitgeber, der die Gruppenbildung anordnet, stammt.
Gestuftes Arbeitsverhältnis
Das gestufte Arbeitsverhältnis ist eine seltene, branchen- oder berufstypische Erscheinung. Von den Beteiligten wird je nach Integrationsgrad der Eingliederung des Unterarbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Hauptarbeitgebers mehr oder weniger Flexibilität verlangt. Da wo die Hilfsperson nicht in den Arbeitsprozess von Hauptarbeitgeber und Hauptarbeitnehmer einbezogen ist, sind diese Friktionen natürlich nicht vorhanden oder seltener.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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