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Asyl- und Ausländerrecht / Arbeitsrecht

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Personenfreizügigkeit: BR aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien

Datum:
16.11.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Bewilligungskontingenten, Schutzklausel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wiedereinführung von Bewilligungskontingenten nach Erreichen des Schwellenwerts

Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt – nach Einführung der vollen Personenfreizügigkeit per 01.01.2022 – erneut beschränkt:

  • Die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien
    • ist im laufenden Jahr stark gestiegen und
    • hat die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten.
  • Der Bundesrat (BR) hat daher an seiner Sitzung vom 16.11.2022 beschlossen, die im FZA vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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