Mieter nutzen das Treppenhaus und den gemeinsamen Hausflur oft für das Abstellen von Gegenständen, die eigentlich in der Wohnung aufzubewahren (zB Kinderwagen, Garderobeschränke, Schuhregale u.ä.), in den Veloraum zu stellen (zB Fahrräder, Kickboards uam) oder in den Keller zu verbringen sind (zB Geranien und sonstige Pflanzen für die Überwinterung etc.).
Der feuerpolizeilichen Vorschriften wegen, aber auch aus Image- und Geruchsvermeidungsgründen kann der Vermieter eine Sondernutzung der gemeinschaftlichen Teile im Mietvertrag oder durch die Hausordnung verbieten.
Im Mietvertrag kann ausserdem vereinbart werden, welche Räume „zum Abstellen von Gegenständen“ zu verwenden sind:
- Gemeinschaftliche Hausanlage: zB Veloraum
- Mietwohnung: zB Vorratsraum, Keller-, Estrich- oder Hobbyraum
Grundsätzlich benötigt ein Mieter die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, um private Gegenstände im Treppenhaus oder Hausflur deponieren zu dürfen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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