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Hausordnung

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Outdoor Order

Rechtsgebiet:
Hausordnung
Stichworte:
Hausordnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätze

Die warme Jahreszeit lädt Mieter und ihre Gäste dazu ein, den Aufenthalt ins Freie zu verlegen, sei dies auf Balkon, Terrasse oder Vorgarten.

Grundsätzlich darf der Mieter über die ihm zur ausschliesslichen oder zur Mitbenutzung zugewiesenen Flächen verfügen.

Seine Nutzungsrechte finden da die Grenzen, wo sie diejenigen der Nachbarn oder der Bausubstanz so beeinträchtigen, dass Unzumutbarkeit vorliegt.

Beschränkungen

Der Mieter hat sich zu enthalten:

  • Lärm
    • übermässigen Lärms
    • Lärm während der Ruhezeiten (13-15 und 22 bis 7 Uhr)
  • Geruch
    • übermässiger Bratgerüche
      • insbesondere bei den Anfeuermitteln
    • Qualmen
      • Zum Ueberlieger
      • Zum Nebenlieger
  • Nutzung
    • Ausschliessliches Nutzungsrecht
      • Erwähnte Lärm und Geruchsbeschränkungen
    • Mitbenutzungsrecht
      • Keine Lagerung von Gartengeräten
      • Keine Errichtung von Sandkasten
      • Keine Nutzung, die die Mitbenutzung der anderen Bewohner ausschliesst
  • Plakatwerbung an Balkonen und Fassaden
    • Aushang von Transparenten mit politischer, religiöser oder kommerzieller Werbung
      • Verbot, ev. Statuierung einer ausdrücklichen Bewilligungspflicht
  • Bauliche Massnahmen
    • Montageverbot
      • Eigene Sonnenstoren
      • Katzennetze
      • Pflanzenrankgitter
        • Vermeidung der Fassadenbeschädigung durch Rankpflanzen
        • Fassadenbeeinträchtigung durch automatische Bewässerungsanlagen
      • Satellitenschüsseln
        • Montageverbot
          • Vermieterweisung
          • Bau- und Zonenordnung / Bewilligungspflicht
        • Berücksichtigung vorhandener Kabelangebote von Radio, TV und Internet
        • Hereinragen ins Lichtprofil der Nachbarn
    • Vermieterempfehlung: Ausdrückliches Verbot in Mietvertrag oder Hausordnung zu empfehlen.

Mietertipps

  • Informieren Sie die Nachbarn rechtzeitig über Ihre Feste. Noch besser: Laden Sie – je nach Kontaktnähe – den Nachbarn auch zum Fest ein.
  • Beachten Sie die Ruhezeiten (ab 22 Uhr)
    • Lassen die Fete draussen nach Beginn der Ruhezeit leise werden
    • Verlegen Sie die Fete im Zweifelsfall in die Wohnung, wobei auch dort Zimmerlautstärke gilt.
  • Grillen Sie rücksichtsvoll
    • Nutzen Sie einen Elektrogrill.
    • Vermeiden Sie Rauch und Qualm durch Verwendung von Aluschalen oder Folienabdeckung.
    • Löschen Sie das Grillfeuer möglichst bald, kann doch Qualm ohne Grillnutzen den Nachbarn noch mehr verärgern.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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