LAWINFO

Hausordnung

QR Code

Treppenhausnutzung

Rechtsgebiet:
Hausordnung
Stichworte:
Hausordnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mieter nutzen das Treppenhaus und den gemeinsamen Hausflur oft für das Abstellen von Gegenständen, die eigentlich in der Wohnung aufzubewahren (zB Kinderwagen, Garderobeschränke, Schuhregale u.ä.), in den Veloraum zu stellen (zB Fahrräder, Kickboards uam) oder in den Keller zu verbringen sind (zB Geranien und sonstige Pflanzen für die Überwinterung etc.).

Der feuerpolizeilichen Vorschriften wegen, aber auch aus Image- und Geruchsvermeidungsgründen kann der Vermieter eine Sondernutzung der gemeinschaftlichen Teile im Mietvertrag oder durch die Hausordnung verbieten.

Im Mietvertrag kann ausserdem vereinbart werden, welche Räume „zum Abstellen von Gegenständen“ zu verwenden sind:

  • Gemeinschaftliche Hausanlage: zB Veloraum
  • Mietwohnung: zB Vorratsraum, Keller-, Estrich- oder Hobbyraum

Grundsätzlich benötigt ein Mieter die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, um private Gegenstände im Treppenhaus oder Hausflur deponieren zu dürfen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.