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Heuervertrag

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Beendigung des Heuervertrages

Rechtsgebiet:
Heuervertrag
Stichworte:
Heuervertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Befristeter Heuervertrag

Läuft ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Heuervertrag während einer Reise ab, so verlängert sich der Vertrag bis zur Ankunft des Seeschiffes im nächsten Hafen (SSG 77 Abs. 1).

Unbefristeter Heuervertrag

Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Heuervertrag kann von beiden Parteien jederzeit auf 24 Stunden schriftlich gekündigt werden; läuft die Kündigungsfrist während einer Reise ab, so verlängert sich der Vertrag bis zur Ankunft des Seeschiffes im nächsten Hafen. Im Heuervertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Die Kündigungsfristen müssen für beide Parteien gleich sein (SSG 77 Abs. 2).

Kündigung Heuervertrag aus wichtigen Gründen

Jede Partei kann den Heuervertrag jederzeit aus wichtigen Gründen sofort auflösen. Als wichtige Gründe gelten, ausser den allgemeinen wichtigen Gründen des Dienstvertragsrechtes, vornehmlich

  • die Verletzung der gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorschriften durch den Reeder oder Kapitän
  • der Missbrauch der Befehls- oder Disziplinargewalt
  • auf See begangene Verbrechen, Vergehen und Übertretungen
  • schwere Verstösse gegen die Disziplin sowie
  • der Umstand, dass der Seemann wegen Krankheit oder Unfalls an Land gesetzt werden muss oder die für die Anheuerung vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (SSG 77 Abs. 3).

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