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Hinterlegung

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Beherbergung durch Gastwirte

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der mit alter Terminologie umschriebene Leistungsgegenstand des Wohnens und Übernachtens beim Hotelier beinhaltet folgende Punkte:

Begriff

  • Einbringung von Sachen bei Gast- und Stallwirten

Rechtsgrundlage

Gegenstand

  • Personen-Beherbergung
  • Reiseutensilien-Aufbewahrung

Parteien

  • Gastwirt (Person, die Fremde zur Beherbergung aufnimmt)
  • Stallwirt (Person, die Tiere, Wagen und dazugehörige Sachen aufbewahrt)
  • Gast

Vertragsinhalt

  • Beherbergung und Aufbewahrung
  • gegen Entgelt

Spezielles

Historisch bedingte Skepsis gegenüber Berufsangehörigen der Gastwirtschaftsbranche

  • Gastwirte
  • Stallwirte

Verschärfte Haftung für eingebrachte Sachen

Retentionsrecht an eingebrachten Sachen (OR 491)

Gestzestexte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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