Die richtige Einordnung unter die 3 verschiedenen Job sharing-Untervarianten ist wichtig, weil die Rechtsfolgen unterschiedlich sind.
Job splitting ist unproblematisch. Job pairing und Top sharing sind doch wesentlich heikler, weil sie bei den Rechtsfolgen stark von arbeitsvertrags-typischen Vorgaben abweichen.
Regelmässig stellt sich die Frage: Geteilte Arbeit – geteilte Verantwortung?
- Vertretungspflicht
- Freiwilligkeit oder
- Pflicht zur gegenseitigen Vertretung
- Lohnfortzahlung oder Vertretung
- Unabhängigkeit
- Einstehenmüssen des Partners (Vertretung)
- Kündigung
- Job splitting: Einzelkündigungen
- Job pairing: gemeinsame Kündigung an die Eigengruppe.
- usw.
Wichtig ist daher, wie der bzw. die Arbeitsverträge ausgestaltet sind. Alle Rechte und Pflichten sollten klar festgehalten werden.