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Job Sharing

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Fazit

Rechtsgebiet:
Job Sharing
Stichworte:
Job Sharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die richtige Einordnung unter die 3 verschiedenen Job sharing-Untervarianten ist wichtig, weil die Rechtsfolgen unterschiedlich sind.

Job splitting ist unproblematisch. Job pairing und Top sharing sind doch wesentlich heikler, weil sie bei den Rechtsfolgen stark von arbeitsvertrags-typischen Vorgaben abweichen.

Regelmässig stellt sich die Frage: Geteilte Arbeit – geteilte Verantwortung?

  • Vertretungspflicht
    • Freiwilligkeit oder
    • Pflicht zur gegenseitigen Vertretung
  • Lohnfortzahlung oder Vertretung
    • Unabhängigkeit
    • Einstehenmüssen des Partners (Vertretung)
  • Kündigung
    • Job splitting: Einzelkündigungen
    • Job pairing: gemeinsame Kündigung an die Eigengruppe.
  • usw.

Wichtig ist daher, wie der bzw. die Arbeitsverträge ausgestaltet sind. Alle Rechte und Pflichten sollten klar festgehalten werden.

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