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Autorecht

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Kaufpreis

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kaufpreis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Als Preisfindungsbasis wird meistens der marken-, modell-, ausstattungsmässig und laufleistungsbezogen bestimmte „EUROTAX“-Ankaufs- oder Verkaufspreis genommen. Schliesslich ist der Preis und ein allfälliger Rabatt Verhandlungssache. Entsprechend hat die Ausgestaltung und schriftliche Niederlegung im Autokaufvertrag zu erfolgen:

  • Vereinbarter Preis
  • ev. Rabatt
  • MWST
    • Ohne Hinweis, dass die MWST zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen ist, gilt als im Kaufpreis inbegriffen (siehe Box)
  • Tilgung Kaufpreis
    • =         Zahlungsbedingungen
    • Meistens Bar- und Sofortzahlung, Zug um Zug gegen Fahrzeugübergabe

Formulierungen

  • Markenhändler wie auch Autohändler haben meistens vorformulierte Autokaufverträge
  • Kaufpreisstipulierung und Kalkulationsgrundlage sind ebenso vorformuliert
  • Hinterfragung des Textes ist statthaft, je nach Ausgestaltung sogar opportun und Änderungen Verhandlungssache
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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