LAWINFO

Autorecht

QR Code

AUTOBEWERTUNG

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Neuwagen

Neuwagen müssen in der Regel nicht bewertet werden. Hier gilt zu berücksichtigen:

  • Katalogpreis (Preis im Internet-Konfigurator) bzw. Anschreibepreis
  • ./. Händlerrabatt
  • Ausstattungs- oder Zubehör-Dreingaben
  • Fringe Benefits des Autoverkäufers
    • Flugmeilen-Boni
    • Treibstoffvergünstigungen
    • uam

Gebrauchtwagen (Occasion)

Eine Autobewertung steht vor allem bei einem Occasions-Kauf bzw. Verkauf eines Autos sowie bei Unfallautos (Minderwert / Totalschaden) an:

In der Praxis wird der Bewertung eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von 15‘000 km zu Grunde gelegt.

Internetbewertung

Früher war in der Schweiz der „EUROTAX“ und in Deutschland die sog. „Schwacke Liste“ in Buchform die marktbeherrschenden Fahrzeugbewertungs-Hilfsmittel.

Die Digitalisierung ermöglicht heute eine automatisierte Fahrzeugbewertung, nach der Interneteingabe der Fahrzeugselektion:

  • Automarke
  • Autotyp / Automodell
  • Treibstoffart
  • Anzahl Türen
  • Sonderausstattung
  • Erstzulassung
  • Kilometerstand

Diese Internetbewertungen gehen von der abstrakten Annahme eines gepflegten Fahrzeugs aus und berücksichtigen den individuell konkreten Fahrzeugzustand nicht. Gerade dieser ist aber match-entscheidend. Obwohl die Internetbewertung deutliche Wertangaben präjudiziert, wollen Verkäufer und Käufer den Marktwert des konkreten Fahrzeugs und nicht eine fiktiven, abstrakten Fahrzeugs erfahren:

Individualbewertung

Ausgangslage

Die Autobewertung im Hinblick auf einen Kauf dient folgenden Zielen:

  • Findung des richtigen Autopreises
  • Kenntnis des Marktwertes des Auto
  • (Hilfs-)Mittel, den Verkäufer in der Preisfrage dem eigenen Standpunkt näher zu bringen

Autobewertung und Preisfindung

Wollen Sie ein Auto kaufen, empfiehlt sich eine Bewertung in folgender Kaskade:

Internetbewertung
Individualbewertung
  • Einflussfaktoren die pro Individualbewertung sprechen
    • Hoher Fahrzeugwert
    • Spezielles Fahrzeug
    • Fehlende EUROTAX-Daten
    • Unerfahrenheit des Halters
    • Absicht einer fairen Preisfestlegung
    • Absicht einer verlässlichen Preisfestlegung
    • Beschaffung von Preisverhandlungsargumenten
    • Bewertungsdokument als Bestandteil und Anhang des Kaufvertrages, als Absicherung für spätere Meinungsverschiedenheiten oder Qualitätsvorwürfe
    • u.ä.
  • Autobewertungs-Auftrag
    • Erteilung an Autoschätzer (siehe AUTOBEWERTUNG-Anbieter)
    • Schätzungsart
      • Bewertung nach EUROTAX blau
        • =   Richtpreise für den Eintausch durch eine Garage
      • Bewertung nach EUROTAX gelb
        • =   Richtpreise für den Verkauf durch eine Garage
  • Zusammentragen der Wagenpapier als Instruktionsunterlagen
    • Fahrzeugausweis
    • Serviceheft
    • Abgasdokument
    • Betriebsanleitung
    • Belege für Reparaturen
    • usw.
  • AUTOBEWERTUNG-Individualbewertung
Preisfestlegung

Autobewertung-Anbieter

Kontaktieren Sie für eine professionelle Fahrzeugbewertung ein Fachunternehmen:

Preisfestlegung

Legen Sie nach erfolgter Internetbewertung resp. Individualbewertung den Ihrer Meinung nach fairen Preis fest und kalkulieren Sie dabei etwas Spielraum für Verhandlungen bzw. einen Preisnachlass ein. Preisverhandlungen sind üblich und Verkäufer wie Käufer möchten einen Verhandlungserfolg erzielen.

Anbieter

Autobewertungen können Sie verschiedenen Anbietern vornehmen lassen:

Bekannte Autobewertungsunternehmen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Fahrzeug-Sachverständige

  • Schweizerischer Verband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen (+VFFS)

Markengaragen / Autohändler als Autobewerter?

  • Diese bewerten das Fahrzeug meistens an der unteren Grenze, denken sie doch an den Wiederverkauf, bei dem sie einen Gewinn erzielen wollen
  • Ob der gleichzeitige Neuwagenkauf einen besseren Preis für das Eintauschfahrzeug bringt, ist erfahrungsgemäss zu bezweifeln (vielleicht wird der Garagist beim Neuwagenrabatt oder bei Naturalleistungen (zB Winterräder-Dreingabe etc.) grosszügiger agieren)
    • Markengaragen bieten heute die Eintauschfahrzeuge oft nicht mehr selber am Markt an, sondern schieben die Autos direkt an einen Auto-Occasionshändler weiter (dieser bestimmt dann meistens den Eintauschpreis, sodass der Neuwagenanbieter bei der Occasion keinen grossen Spielraum hat)
    • Anzutreffen ist auch die Auslagerung des Occasionshandels von Eigenmarken an ein Tochterunternehmen oder an eine spezialisierte Zweigniederlassung bzw. Betriebsstätte
      • zB „Roc“ als Geschäftsbereich der AMAG
        • ROC | roc.occ.ch

» Zum Anfang dieser Seite

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.