Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) enthält verschiedene Normen bezüglich strafbarer Handlungen im Verhältnis zu Kindern und Minderjährigen, nämlich:
- zur sexuellen Integrität
- Die Bestimmungen sollen gewährleisten,
- dass sich ein Kind ungestört entwickeln kann;
- dass es sexuelle Handlungen erst vollzieht, wenn es über die dazu erforderliche Reife verfügt;
- Die Bestimmungen sollen gewährleisten,
- zu Misshandlungen und zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen
- Die vorgesehenen Strafen sind geregelt unter
- StGB 122 ff. (Körperverletzungen)
- StGB 187 ff. (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität)
- StGB 213 (Inzest)
- StGB 219 (Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht).
- Die vorgesehenen Strafen sind geregelt unter
Literatur
- LOPPACHER BARBARA, Erziehung und Strafrecht, Unter Berücksichtigung der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 StGB), Diss. Zürich 2011
- RIEDO CHRISTOF, Jugendstrafrecht und Jugendstrafprozessrecht, Basel 2013
- UNGER-KÖPPEL JÖRG, Kindsmisshandlungen – Abläufe und Interventionsmöglichkeiten, Kriminalistik 1994, 743 ff.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitgeberkonkursEinleitung zum ArbeitgeberkonkursAutoren:RückkaufsrechtEinleitung zum Rückkaufsrecht in der SchweizAutoren:UnternehmenssanierungEinleitung zur UnternehmenssanierungAutoren:Darlehen / KrediteÜBERBLICK: DARLEHEN UND KREDITEAutoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:KindsrechtEinleitung zum Kindsrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht