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Konkursaufschub oder Nachlassstundung

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Checkliste

Rechtsgebiet:
Konkursaufschub oder Nachlassstundung, Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Konkursaufschub, Konkursaufschub oder Nachlassstundung?, Nachlassstundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Kurz-Übersicht: Konkursaufschub oder Nachlassstundung?
 

Konkursaufschub

(provisorische)
Nachlassstundung

Gesetz OR 725a

SchKG 293 Abs. 3 und 4

SchKG 295

Ausgangslage Überschuldung Überschuldung / Illiquidität
Schuldner
  • AG
  • KmAG
  • GmbH
  • Genossenschaft (Gen)

Kein Konkursaufschub bei:

  • Verein
  • KlG
  • KmG
  • Banken
Jeder Schuldner, unabhängig davon, ob er der Konkursbetreibung unterliegt oder nicht
Antragssteller
  • Verwaltungsrat
  • Gläubiger
  • Schuldner
  • Gläubiger, der Konkursbegehren stellen darf
  • Konkursrichter (SchKG 173a)
Zuständigkeit Konkursrichter Nachlassrichter
Voraussetzungen Sanierungsplan Nachlassstundungsgesuch mit Chancen auf Akzeptanz durch die Kurrentgläubiger und auf höhere Dividende als im Konkurs
Aussicht auf Sanierung Aussicht auf Sanierung
Geschäftsweiterführung
Liquidität (weil keine neuen Kredite erhältlich sind und die Lieferanten sofort auf Vorauszahlung umstellen) Liquidität (weil keine neuen Kredite erhältlich sind und die Lieferanten sofort auf Vorauszahlung umstellen)
Keine Verluste aus Neu-Geschäften Keine Verluste aus Neu-Geschäften
Vermögenserhaltung Vermlgenserhaltung
Sachwalter Ernennung: fakultativ Ernennung: zwingend
Aufsicht Konkursrichter SchKG Aufsichtsbehörde
Publikation Ja, falls zum Schutze Dritter Zwingend (SchKG 296)
Mitwirkung der Gläubiger Nein

Ja

(Zustimmung zu Nachlassvertrag, Gläubigerversammlung und ev. Gläubigerausschuss)

Zinsenlauf kein Stopp Stopp bei ungesicherten Forderungen
Betreibungshandlungen Zulässig

Nicht zulässig
(SchKG 297 Abs. 1)

Ausnahmen:
(SchKG 297 Abs. 2)
Für 1. Klass-Forderungen und grundpfandversicherte Forderungen

Dahinfallen:
(SchKG 311)
Mit Bestätigung des Nachlassvertrages

Kein Dahinfallen:
Betreibung auf Pfandverwertung

Prozesse Keine Einstellung Einstellung nach Bestätigung des Nachlassvertrages möglich
(SchKG 207 analog)
Geltendmachung von anfechtbaren Rechtshandlungen Nicht möglich Möglich, nach Bestätigung des Nachlassvertrages
(SchKG 285 ff. analog)
Umfang der Gläubigerbefriedigung Volldeckung aller Gläubiger
  • Volldeckung der privilegierten Forderungen
  • Teildeckung der Kurrentforderungen
Dauer

Keine gesetzl. Durchführungsfrist

Aber: Richterliches Ermessen aufgrund der konkreten Umstände

Nachlassstundung: 4-6 Monate

Verlängerungsmöglichkeit bis maximal 12-24 Monate

Diese Checkliste finden Sie hier auch als PDF zum Download:

» Checkliste: Konkursaufschub oder Nachlasstundung? (PDF, 48 KB)

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