Kurz-Übersicht: Konkursaufschub oder Nachlassstundung? | ||
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Konkursaufschub |
(provisorische)
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Gesetz | OR 725a | |
Ausgangslage | Überschuldung | Überschuldung / Illiquidität |
Schuldner |
Kein Konkursaufschub bei:
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Jeder Schuldner, unabhängig davon, ob er der Konkursbetreibung unterliegt oder nicht |
Antragssteller |
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Zuständigkeit | Konkursrichter | Nachlassrichter |
Voraussetzungen | Sanierungsplan | Nachlassstundungsgesuch mit Chancen auf Akzeptanz durch die Kurrentgläubiger und auf höhere Dividende als im Konkurs |
Aussicht auf Sanierung | Aussicht auf Sanierung | |
Geschäftsweiterführung | — | |
Liquidität (weil keine neuen Kredite erhältlich sind und die Lieferanten sofort auf Vorauszahlung umstellen) | Liquidität (weil keine neuen Kredite erhältlich sind und die Lieferanten sofort auf Vorauszahlung umstellen) | |
Keine Verluste aus Neu-Geschäften | Keine Verluste aus Neu-Geschäften | |
Vermögenserhaltung | Vermlgenserhaltung | |
Sachwalter | Ernennung: fakultativ | Ernennung: zwingend |
Aufsicht | Konkursrichter | SchKG Aufsichtsbehörde |
Publikation | Ja, falls zum Schutze Dritter | Zwingend (SchKG 296) |
Mitwirkung der Gläubiger | Nein |
Ja (Zustimmung zu Nachlassvertrag, Gläubigerversammlung und ev. Gläubigerausschuss) |
Zinsenlauf | kein Stopp | Stopp bei ungesicherten Forderungen |
Betreibungshandlungen | Zulässig |
Nicht zulässig Ausnahmen: Dahinfallen: Kein Dahinfallen: |
Prozesse | Keine Einstellung | Einstellung nach Bestätigung des Nachlassvertrages möglich (SchKG 207 analog) |
Geltendmachung von anfechtbaren Rechtshandlungen | Nicht möglich | Möglich, nach Bestätigung des Nachlassvertrages (SchKG 285 ff. analog) |
Umfang der Gläubigerbefriedigung | Volldeckung aller Gläubiger |
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Dauer |
Keine gesetzl. Durchführungsfrist Aber: Richterliches Ermessen aufgrund der konkreten Umstände |
Nachlassstundung: 4-6 Monate Verlängerungsmöglichkeit bis maximal 12-24 Monate |
Diese Checkliste finden Sie hier auch als PDF zum Download:
» Checkliste: Konkursaufschub oder Nachlasstundung? (PDF, 48 KB)