Die Wahl des zutreffenden bzw. richtigen Verfahrens ist match-entscheidend.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass
- der Konkursaufschub
- in all jenen Fällen, wo die Mittel nicht zu einer Volldeckung aller Gläubiger ausreichen, gar nicht zur Auswahl steht;
- (Volldeckung vorausgesetzt) seine Stärke in der nicht unbedingt notwendigen Publikation ausspielt.
- die Nachlassstundung
- für eine Sanierung mit Partialdeckung oder
- für ein geordnetes „Herunterfahren“ des Betriebes
das richtige Instrument ist.
Ein Wechsel vom Konkursaufschub zum Nachlassverfahren, insbesondere zum Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, ist denkbar, umgekehrt jedoch nicht.