LAWINFO

Konkurseinstellung mangels Aktiven

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Konkurseinstellung mangels Aktiven
Stichworte:
Konkurseinstellung mangels Aktiven
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens ist abzugrenzen von folgenden

  • Nachkonkurs
    • Nachkonkurs   =   Wiedereröffnung des durchgeführten Konkursverfahrens, weil nicht bekannte Massawerte gemeldet bzw. festgestellt wurden, die nun zu verwerten sind und der Erlös zu verteilen ist
    • Vgl. Abgrenzungen
  • Betreibung auf Pfändung
    • Betreibung auf Pfändung   =   Einzelexekution, wonach für den betreibenden Gläubiger nur so viel gepfändet wird, um seine Forderung zu befriedigen, in casu relevant für folgende Fälle
      • Wiederaufleben vorbestandener, mit der Konkurseröffnung aufgehobener Betreibungen (vgl. SchKG 206 und SchKG 230 Abs. 4)
      • Betreibung des Schuldners (auch juristischer Personen) während zwei Jahren nach Konkurseröffnung auch auf Pfändung (SchKG 230 Abs. 3)
  • Betreibung auf Pfandverwertung
    • Betreibung auf Pfandverwertung   =   Verfahren, welches von Gläubigern mit Pfandwerten gegen natürliche Personen als Schuldner nach einem mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahren einzuschlagen ist, weil diesen natürlichen Personen gegenüber das nur bei juristischen Personen und in Nachlass-Verlassenschaften vorbehaltene Spezialliquidationsverfahren nicht anwendbar ist
  • Spezialliquidation
    • Spezialliquidation   =   Verwertung von Pfandgegenständen einer juristischen Person oder einer ausgeschlagenen Erbschaft (Verlassenschaft) nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven
    • Vgl. Spezialliquidation
  • (Neue) Konkurseröffnung
    • Neue Konkurseröffnung   =   weitere Konkurseröffnung, ist im Themenzusammenhang angezeigt, wenn bekannte Vermögenswerte gemeldet bzw. festgestellt werden
    • Eine normale Konkurseröffnung können gläubiger- oder schuldnerseits bewirkt werden

Literatur

  • Nachkonkurs
    • WINKLER THOMAS, Wiedereröffnung des Konkurses, Nachkonkurs, oder Einzelzwangsvollstreckung? Rechtliche Möglichkeiten bei nachträglich entdecktem Vermögen, in: Petr Breitschmid / Ingrid Jent-Sörensen / Miguel Sogo / Hans Schmid (Hrsg.), Tatsachen – Verfahren – Vollstreckung, Festschrift für Isaak Meier, Zürich/Basel/Genf 2015, 837
  • Betreibung auf Pfändung
    • STOCKER CHRISTOPH, Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Verfahrens im Konkurs, Zürich 1983, S. 195 f.
    • BREITSCHMID PETER, AJP 1998, 79 f.
    • Mitteilung Nr. 49 des Notariatsinspektorats des Kantons Zürich vom 07.07.1997
  • Betreibung auf Pfandverwertung
    • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Auflage, Bern 2013, § 44 N 26
  • Spezialliquidation
  • Neue Konkurseröffnung
    • Vgl. https://law.ch/lawinfo/konkurseroeffnung-eroeffnung-konkurs/Literaturverzeichnis

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.