Konkurswiderruf
Ein Konkurswiderruf berücksichtigt nachträglich bekannt gewordene Noven, die es rechtfertigen, das Verfahren nicht zu Ende zu bringen, sondern vorzeitig aufzuheben.
Nachkonkurs
Ein formell abgeschlossener Konkurs zeitigt insofern Nachwirkungen als er wieder aufgenommen wird, wenn nachträglich nicht bekannte Massawerte gemeldet bzw. entdeckt werden.
Konkurseinstellung mangels Aktiven
Die Einstellung eines formell eröffneten Konkurses mangels Aktiven erfolgt, weil die liquiden Aktiven die mutmasslichen Konkurskosten nicht zu decken vermögen
Literatur
- LORANDI, Wiedereröffnung des Konkurses, AJP 2018 S. 65
Judikatur
- BGer 5A_857/2020 vom 31.05.2021 = Die Praxis 9/2021 Nr. 100 (Abgrenzung Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkurses und Nachkonkurs)
- BGE 140 III 550, Erw. 2.1
- BGE 146 III 441, Erw. 2.5.4
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / InkassoAutoren:SchuldbetreibungEinleitung zur SchuldbetreibungAutoren:Schulderlass / ForderungsverzichtEinleitung zum Schulderlass / Forderungsve...Autoren:KonkurswiderrufEinleitung zum KonkurswiderrufAutoren:SchKG-BeschwerdeEinleitung zur SchKG-Beschwerde / betreibu...Autoren:Konkurseinstellung mangels AktivenEinleitung zur Konkurseinstellung mangels ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht