Überblick zum Konkurswiderruf
Beim Konkurswiderruf wird der bereits eröffnete Konkurs durch den Richter aufgehoben, da die Voraussetzungen für die Konkurseröffnung aufgrund nachträglich eingetretener neuer Tatsachen (Noven) dahingefallen sind. – Unter diesen neuen Bedinungen ist eine Weiterführung des Konkursverfahrens nicht sinnvoll.
- Begriff
- Gesetzliche Grundlagen
- Abgrenzungen
- Ziel
- Voraussetzungen
- Dauer der Widerrufsmöglichkeit
- Wirkungen
- Tilgung sämtlicher Forderungen
- Rückzug der Forderungseingaben durch alle Gläubiger
- Gerichtlicher Nachlassvertrag
- Einstellung der konkursamtlichen Nachlassliquidation
- Widerrufsverfahren
- Fazit
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