Beim Konkurswiderruf hebt der Richter den eröffneten Konkurs auf, weil Konkurseröffnungs-Voraussetzungen infolge nachträglich eingetretener neuer Tatsachen (Noven) dahingefallen sind. – Unter diesen neuen Bedingungen macht es keinen Sinn das Konkursverfahren fortzusetzen.
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Konkurswiderruf