Grundsätzlich kann ein für eine bestimmte Dauer eingegangenes Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden.
- Eine Ausnahme bilden Arbeitsverhältnisse, die für eine Dauer von mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden. In diesen Fällen ist eine Kündigung nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Liegen wichtige Gründe vor, kann ein befristetes Arbeitsverhältnis auch vor Ablauf der Vertragsdauer fristlos gekündigt werden.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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