Aus wichtigen Gründen
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit aus wichtigen Gründen fristlos auflösen. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar macht.
Unzumutbarkeit liegt in der Regel vor, wenn der Arbeitgeber schwere Vertragsverletzungen begeht, z.B.:
- beharrliche Nichtbezahlung des Lohnes trotz Mahnung
- Straftaten zum Nachteil des Arbeitnehmers (Tätlichkeiten, grobe Beleidigungen, Veruntreuung usw.)
- Vertrauensmissbrauch
Hinweis:
Liegen keine wichtigen Gründe vor und bleibt der Arbeitnehmer der Stelle fern, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Vierteils eines Monatslohnes vom Arbeitnehmer verlangen.
Wegen Lohngefährdung
Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Frist ansetzen, um seine Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis sicherzustellen.
Leistet der Arbeitgeber die geforderte Sicherheit nicht innert angemessener Frist, kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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