Es ist dem Arbeitnehmer zu raten, sich nach der Kündigung (während der restlichen Arbeitsvertragsdauer und nach dem Austritt) allen gegenüber, d.h. dem Unternehmen und seinen Arbeitskollegen, korrekt zu verhalten, d.h.
- loyal
- fair
- respektvoll,
- weil charakteroffenbarend,
- selbst dann, wenn die Arbeitsbeziehung unglücklich enden sollte
- keine abschätzigen Äusserungen über den ehemaligen Arbeitgeber verlauten lassen,
- würde dies doch
- auf einem selbst zurückfallen und
- der eigenen Reputation schaden
- würde dies doch
- geheimniswahrend.
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