Örtlich
- Arbeitsort Schweiz und schweizerisches Arbeitsrecht:
Konsultationspflicht Arbeitnehmer und Mitteilungspflicht an Arbeitsamt
- Arbeitsort Schweiz / ausländisches Arbeitsrecht:
Keine Konsultations-, aber Mitteilungspflicht an Arbeitsamt
- Arbeitsort im Ausland / schweizerisches Arbeitsrecht:
Konsultationspflicht und Mitteilungspflicht an Arbeitsamt nur bei Wohnsitz des Arbeitnehmers in der Schweiz
- Arbeitsort im Ausland / ausländisches Arbeitsrecht:
Keine Konsultations- und keine Mitteilungspflicht.
Sachlich
- … sind die Massenentlassungsregeln nur auf privatrechtliche Anstellungen anwendbar (OR)
- … sind die Schutzbestimmungen auf von der öffentlichen Hand nach den Regeln des Privatrechtes angestellte Personen doch anwendbar
- … fallen Betriebsschliessungen, die nicht auf den freien Willen des Arbeitgebers zurückzuführen sind, sondern direkt oder indirekt durch behördliche Anordnungen (aus Lebensmittelrecht, Umweltschutz, Konkurs usw.) motiviert sind, nicht unter die Bestimmungen über die Massenentlassungen.
Zeitlich
- Alle nach dem 30. April 1994 ausgesprochenen Kündigungen.
Tipps:
Es empfiehlt sich im Falle einer Massenentlassung ein Projektteam aus nachgenannten Fachleuten zusammenzustellen:
- Arbeitsrechtler
- Gesellschaftsrechtler
- Steuerexperte
- Versicherungsexperte
- Kommunikationsexperte.
Dieses Team legt unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Prinzipien Planung/Entscheidung (VR)/Umsetzung /Reporting/Controlling die genauen Abläufe fest.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.