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Mieterkonkurs

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Sicherstellung

Rechtsgebiet:
Mieterkonkurs
Stichworte:
Mieterkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sicherstellung

  • Art der Sicherstellung
    • Pfandbestellung (Faust-, Forderungs- oder Grundpfand); auch Drittpfand möglich
    • Sicherungsübereignung
    • Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren beim Vermieter oder auf einem Sperrkonto
    • Bürgschaft
    • Bankgarantie
    • Patronatserklärung einer Muttergesellschaft
    • Achtung: sämtliches Vermögen des Mieters fällt beim Konkurs in die Konkursmasse und der Mieter ist nicht mehr berechtigt darüber zu verfügen (SchKG 197 und 204)
  • erfolgt die Sicherstellung resp. Bezahlung der Mietzinse durch die Konkursverwaltung, tritt sie in nach SchKG 211 Abs. 2 in den Mietvertrag ein
    • die nach Eintritt entstandenen Mietzinse sind Masseschulden
    • die vor Eintritt entstanden Mietzinse sind Konkursforderungen
  • erfolgt die Sicherstellung durch den Mieter oder einen Dritten, wird der Mietvertrag mit dem Mieter fortgesetzt

Ausbleiben der Sicherstellung

(weder durch Mieter, Dritten oder Konkursverwaltung)

  • Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen
  • bei Familienwohnungen muss unabhängig, ob nur ein Ehegatte oder beide Mieter sind, der Vermieter den Ehegatten (resp. eingetr. Partner) ein Kündigungsformular separat zustellen (OR 266n)
  • Form der Kündigung
    • auf dem amtlichen Formular
  • Inhalt der Kündigung
    • Bezeichnung der Person, an welche die Kündigung gerichtet ist (allenfalls mit Vertretungsverhältnis)
    • Bezeichnung der Person, welche die Kündigung ausspricht (allenfalls mit Vertretungsverhältnis)
    • Bezeichnung der Mietsache
    • unbedingte und vorbehaltslose Erklärung, dass das Mietverhältnis aufgelöst wird
    • Zeitpunkt, auf den das Mietverhältnis gekündigt wird (z.B. per Ende März)
    • die Kündigung muss erst auf Verlangen des Empfängers begründet werden (OR 271 Abs. 2), d.h. die Begründung kann mittels Begleitschreiben oder mündlich erfolgen
  • eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen

Kündigung eines Mietvertrages im Allgemeinen

» Mietvertragskündigung nach Schweizer Mietrecht

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