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Mietzinsdepot / Mietzinskaution

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Andere Sicherungsmöglichkeiten

Rechtsgebiet:
Mietzinsdepot / Mietzinskaution
Stichworte:
Mietzinsdepot, Mietzinskaution
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bankgarantie

  • abstraktes Zahlungsversprechen einer Bank, für den Fall, dass bestimmte Voraussetzungen eintreten (z.B. Aufforderung des Vermieters, dass ein bestimmter Betrag aus dem Mietverhältnis geschuldet ist)
  • Bank kann keine Einwendungen aus dem Grundgeschäft (z.B. dass Mietvertrag nicht gültig sei oder Mietzinse nicht geschuldet) erheben
  • Bank wird eine solche Garantie nur ausstellen, wenn sie vom Mieter genügend Sicherheiten hat
  • Vorteile
    • kann im Rahmen einer Gesamtlösung bei der Bank (z.B. Vermögensverwaltungsvertrag + Bankgarantie)
    • evtl. Liquiditätsersparnis (wenn Sicherheit bei Bank tiefer ist, als geleistete Garantie)
  • Nachteile
    • Bankverbindung notwendig
    • genügend hohe Sicherheiten bei der Bank
    • die Kosten sind gleich hoch oder höher als die Opportunitätskosten (entgangener Erlös) bei einer Sicherheitsleistung in Geld oder Wertpapieren

Bürgschaft (sog. Mietkautionsbürgschaft)

  • akzessorische Verpflichtung des Bürgen, ebenfalls für die Hauptschuld einzustehen
  • kann bei Banken gegen Entgelt abgeschlossen werden
  • kann auch bei Versicherungsgesellschaften gegen Entgelt abgeschlossen werden
  • kann auch privat eingegangen werden; z.B. Eltern für Kinder im Rahmen einer Solidarbürgschaft
  • Vorteile
    • Liquiditätsersparnis bei Versicherungslösungen
  • Nachteile
    • diverse Gesetzesvorschriften (v.a. auch Formvorschriften) sind zu beachten
    • Bürgschaft ist akzessorisch zum Mietvertrag
    • die Kosten sind gleich hoch oder höher als die Opportunitätskosten (entgangener Erlös) bei einer Sicherheitsleistung in Geld oder Wertpapieren

Solidarhaftung mehrerer Mieter

  • mehrere Personen werden als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen
  • diese haften gemäss OR 143 solidarisch für Forderungen aus dem Mietvertrag
  • Vorteile
    • keine Liquidität erforderlich
    • einfach
  • Nachteil
    • bei allen Beteiligten entstehen sämtliche Rechte und Pflichten eines Mieters
    • schwierige Lösung bei zerstritten Verhältnissen innerhalb der Mieterschaft

Mieterhaftpflichtversicherung

  • Mieter schliesst eine Versicherung gegen Risiken ab, welche in seinen Verantwortungsbereich fallen (z.B. Glasbruch, Brandschäden, etc.)
  • vertraglich kann vereinbart werden, dass der Mieter eine solche Versicherung abschliessen muss
  • Kontrahierungszwang zu Gunsten eines bestimmten Versicherers ist unzulässig (Verstoss gegen OR 254)
  • Vorteile
    • einfach
  • Nachteil
    • Kosten
    • nur bestimmte Risiken sind versichert
    • Vermieter hat keine direkte Sicherheit

Betreffend alternative Sicherungsmöglichkeiten vgl.

» Schema «adverse selection»

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