Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung VOR Übergabe des Mietobjektes:
- Verweigerung der Übergabe der Mietsache nach OR 82
Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung NACH Übergabe des Mietobjektes:
- Betreibung auf Zahlung oder Sicherheitsleistung
- Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde
- Androhung ordentliche Kündigung resp. Aussprechen derselben
- keine ausserordentliche Kündigung nach OR 257d möglich
- evtl. ausserordentliche Kündigung nach OR 266g (umstritten)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.