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Mietzinsdepot / Mietzinskaution

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Konkurs des Vermieters

Rechtsgebiet:
Mietzinsdepot / Mietzinskaution
Stichworte:
Mietzinsdepot, Mietzinskaution
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Korrekt hinterlegte Mietzinse stehen im Eigentum des Mieters und fallen somit nicht in die Konkursmasse des Vermieters

  • Nicht oder nicht ordnungsgemäss hinterlegte Mietzinse fallen in die Konkursmasse

Der Mieter hat sich von korrekter Hinterlegung zu überzeugen!

vgl. BGE 127 III 273

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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