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Mietzinsdepot / Mietzinskaution

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Konkurs des Vermieters

Rechtsgebiet:
Mietzinsdepot / Mietzinskaution
Stichworte:
Mietzinsdepot, Mietzinskaution
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Korrekt hinterlegte Mietzinse stehen im Eigentum des Mieters und fallen somit nicht in die Konkursmasse des Vermieters

  • Nicht oder nicht ordnungsgemäss hinterlegte Mietzinse fallen in die Konkursmasse

Der Mieter hat sich von korrekter Hinterlegung zu überzeugen!

vgl. BGE 127 III 273

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