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Mietzinsdepot / Mietzinskaution

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Mietzinsdepot / Mietzinskaution
Stichworte:
Mietzinsdepot, Mietzinskaution
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1. Vertragliche Vereinbarung nötig

  • Formfrei gültig
  • Vereinbarung nötig, welche Ansprüche aus dem Mietverhältnis gesichert werden sollen (bspw. nur Mietzinse, nur für Schäden am Mietobjekt oder für alle Ansprüche)
  • Wird nur das Stichwort „Depot“, „Kaution“, „Sicherheit“ oder ähnliches festgehalten, ist dies dahingehend auszulegen, als alle Vermieterforderungen gedeckt sein sollen

2. In Form von Geld oder Wertpapieren

  • Andere Sicherheiten (z.B. Bankgarantien, Versicherungen, Sicherungsabtretung, etc.) werden von dieser Bestimmung nicht erfasst

3. Hinterlegung bei einer Bank auf den Namen des Mieters (zwingend)

  • Vermieter kann die Bank (Kreditinstitut, welches dem Bankengesetz untersteht) auswählen
  • Die hinterlegten Wertschriften oder Guthaben stehen im Eigentum des Mieters
  • Vorgehen bei nicht gesetzeskonformer Hinterlegung:
    1. Schriftliche Aufforderung an Vermieter (vgl. Musterschreiben: Korrekte Hinterlegung der Sicherheitsleistungen)
    2. Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (am Ort der Mietsache) oder
    3. Verrechnung der nicht hinterlegten Sicherheit mit laufenden Mietzinsen und selbständige Hinterlegung der geforderten Sicherheit durch den Mieter
    4. evtl. Strafanzeige wegen Verletzung von StGB 138
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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