LAWINFO

Mietzinsdepot / Mietzinskaution

QR Code

Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Mietzinsdepot / Mietzinskaution
Stichworte:
Mietzinsdepot, Mietzinskaution
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1. Vertragliche Vereinbarung nötig

  • Formfrei gültig
  • Vereinbarung nötig, welche Ansprüche aus dem Mietverhältnis gesichert werden sollen (bspw. nur Mietzinse, nur für Schäden am Mietobjekt oder für alle Ansprüche)
  • Wird nur das Stichwort „Depot“, „Kaution“, „Sicherheit“ oder ähnliches festgehalten, ist dies dahingehend auszulegen, als alle Vermieterforderungen gedeckt sein sollen

2. In Form von Geld oder Wertpapieren

  • Andere Sicherheiten (z.B. Bankgarantien, Versicherungen, Sicherungsabtretung, etc.) werden von dieser Bestimmung nicht erfasst

3. Hinterlegung bei einer Bank auf den Namen des Mieters (zwingend)

  • Vermieter kann die Bank (Kreditinstitut, welches dem Bankengesetz untersteht) auswählen
  • Die hinterlegten Wertschriften oder Guthaben stehen im Eigentum des Mieters
  • Vorgehen bei nicht gesetzeskonformer Hinterlegung:
    1. Schriftliche Aufforderung an Vermieter (vgl. Musterschreiben: Korrekte Hinterlegung der Sicherheitsleistungen)
    2. Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (am Ort der Mietsache) oder
    3. Verrechnung der nicht hinterlegten Sicherheit mit laufenden Mietzinsen und selbständige Hinterlegung der geforderten Sicherheit durch den Mieter
    4. evtl. Strafanzeige wegen Verletzung von StGB 138

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.