Die Verwaltung der Miteigentums-Sache beschlägt vor allem die Geschäftsführung im Interesse der gemeinschaftlichen Sache.
Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Sache dienen und diesen erhalten:
- Betrieb
- Vermietung
- Verpachtung
- Andere Fremdnutzungen
- Unterhalt
- Reinigung
- Pflege
- Instandhaltung / Bauwerkserhaltung
- Reparaturen
- Instandsetzungen
Weiterführende Informationen
Immobilien renovieren: Regelmäsige Erhaltungskontrolle