Der Patentanwalt
- hat in der Regel ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen.
- arbeitete zweckmässigerweise zuvor einmal bei der in- oder einer ausländischen Patentzulassungsstelle[1] oder in der Patentabteilung einer forschenden Unternehmung.
- besitzt in seinem Gebiete gute juristische Kenntnisse, obwohl er nicht Rechtsanwalt zu sein braucht.
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[1] zB beim Institut für geistiges Eigentum, beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Bundespatentgericht