LAWINFO

Patentanwälte

QR Code

Zulassung

Rechtsgebiet:
Patentanwälte
Stichworte:
Patentanwalt, Zulassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Patentanwalt war bis anhin kein geschützter Berufstitel. Jedermann konnte bisher das Publikum in Patentsachen beraten und vertreten.

Dies soll sich gemäss den Botschaft des Bundesrates zu einem Patentgerichtsgesetz sowie zu einem Patentanwaltsgesetz gemäss Pressemitteilung vom 07.12.2007 ändern:

  • Es soll ein eidgenössisches Fachgericht für Streitigkeiten in patentrechtlichen Angelegenheiten geschaffen werden, welches exklusiv zuständig sein soll.
  • Der Bundesrat will den Titel „Patentanwalt“ künftig schützen. Wer inskünftig den Titel  führen will, muss einen natur- oder ingenieur-wissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen, eine eidg. Patentanwaltsprüfung bestanden haben und Berufserfahrung nachweisen können sowie sich in ein entsprechendes Anwaltsregister eintragen lassen; alle anderen Personen dürfen weiterhin ihre Dienste in Patentfragen anbieten, nur dürfen sie (nicht mehr) den Titel Patentanwalt verwenden.

Die zwei Novellen sollen den Innovationsprozess fördern und zur Stärkung des Innovationsstandortes Schweiz beitragen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.