Der Patentanwalt war bis anhin kein geschützter Berufstitel. Jedermann konnte bisher das Publikum in Patentsachen beraten und vertreten.
Dies soll sich gemäss den Botschaft des Bundesrates zu einem Patentgerichtsgesetz sowie zu einem Patentanwaltsgesetz gemäss Pressemitteilung vom 07.12.2007 ändern:
- Es soll ein eidgenössisches Fachgericht für Streitigkeiten in patentrechtlichen Angelegenheiten geschaffen werden, welches exklusiv zuständig sein soll.
- Der Bundesrat will den Titel „Patentanwalt“ künftig schützen. Wer inskünftig den Titel führen will, muss einen natur- oder ingenieur-wissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen, eine eidg. Patentanwaltsprüfung bestanden haben und Berufserfahrung nachweisen können sowie sich in ein entsprechendes Anwaltsregister eintragen lassen; alle anderen Personen dürfen weiterhin ihre Dienste in Patentfragen anbieten, nur dürfen sie (nicht mehr) den Titel Patentanwalt verwenden.
Die zwei Novellen sollen den Innovationsprozess fördern und zur Stärkung des Innovationsstandortes Schweiz beitragen.