Die Verbreitung der Paymaster-Verhältnisse ist in bestimmten Rechtsgeschäften zunehmend.
Entscheidend sind:
- Auswahl der Paymaster
- seriös
- kompetent
- unabhängig
- frei von Interessenkonflikten, Fremd- und Eigeninteressen
- zB keine Vermögensverwalter ohne Chinese Wall
- zB keine den Hauptparteien nahestehende Personen
- usw.
- Ausgestaltung der Paymaster-Klausel oder des separaten Paymaster Agreements
- analog eines Dokumentenakkreditivs
- im Sinne der US-amerikanischen Praxis, die für den Eintritt der Auslieferungsbedingungen eine strict compliance verlangt
- Ausschluss der Auslegungsregeln von OR 18 zur Einschränkung des Paymaster-Ermessens.