Die Verbreitung der Paymaster-Verhältnisse ist in bestimmten Rechtsgeschäften zunehmend.
Entscheidend sind:
- Auswahl der Paymaster
- seriös
- kompetent
- unabhängig
- frei von Interessenkonflikten, Fremd- und Eigeninteressen
- zB keine Vermögensverwalter ohne Chinese Wall
- zB keine den Hauptparteien nahestehende Personen
- usw.
- Ausgestaltung der Paymaster-Klausel oder des separaten Paymaster Agreements
- analog eines Dokumentenakkreditivs
- im Sinne der US-amerikanischen Praxis, die für den Eintritt der Auslieferungsbedingungen eine strict compliance verlangt
- Ausschluss der Auslegungsregeln von OR 18 zur Einschränkung des Paymaster-Ermessens.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.