Urteile öffentlicher Gerichte und Schiedsgerichtsurteile können den Paymaster verpflichten, den Geldbetrag einer bestimmten Person herauszugeben.
Beim Paymaster Agreement stellt sich die Frage, ob das Sicherungsobjekt nur ausgeliefert werden darf, wenn sich die Rechtskraft des Urteils der Hauptparteien in der Sache selbst auch auf den Paymaster erstreckt.
Ist die Herausgabepflicht für einen solchen Fall im Paymaster Agreement (eindeutig) geregelt, braucht der Paymaster nicht zur Prozesspartei gemacht zu werden.