Der Vertrag mit dem Paymaster dient immer der Sicherung der Erfüllungsforderung aus einem Hauptgeschäft.
Paymaster-Verträge sind 2- oder 3-Parteien-Verhältnisse:
- Eine Hauptpartei und der Paymaster (echter Vertrag zugunsten eines Dritten)
- Beide Hauptparteien und der Paymaster
Per definitionem ist der Paymaster immer eine der Vertragsparteien eines Paymaster Agreements.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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