Das Paymaster-Verhältnis beinhaltet die Übertragung der Verfügungsgewalt über den Geldbetrag vom Schuldner an den Paymaster.
Die Übertragung der Verfügungsmacht an den Paymaster zwecks Erfüllungssicherung setzt zwangsläufig den Entzug der Verfügungsgewalt des Leistungsschuldners (Schuldner des Grundgeschäfts) voraus.