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Kündigungsbegründung auch bei Renovationskündigung kein Gültigkeitserfordernis

Datum:
30.11.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Mietrecht, Mietvertragskündigung, Sanierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 271 Abs. 2

Laut Bundesgericht ist eine Begründung der Kündigung auch dann kein Gültigkeitserfordernis, wenn die Kündigung im Hinblick auf Umbau- und Sanierungsarbeiten erfolgte.

Quelle

BGE 4A_703/2016 vom 24.05.2017

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