Begriff: Verfügungsgeschäft
Das Verfügungsgeschäft vollzieht die im Verpflichtungsgeschäft (Haupt- bzw. Grundgeschäft) vereinbarten Rechtsfolgen, nämlich u.a.
- Begründung des Paymaster Agreements
- Einlieferung des Geldbetrages (Übertragung)
Übertragung
- Dem Paymaster ist der Besitz am betreffenden Geldbetrag zu verschaffen
- Die Besitzesübertragung kann auf verschiedene Arten geschehen
- Barzahlung (cash)
- Anweisung
- Zurverfügungstellung der Mittel auf einem bestimmten Konto