Begriff: Verpflichtungsgeschäft
Das Verpflichtungsgeschäft begründet
- das Hauptgeschäft mit Abrede von Leistung (zB Warenlieferung oder Aktien bei Unternehmensverkauf) und Gegenleistung (Kaufpreis)
- das Sicherungsgeschäft (Leistungsaustausch via Paymaster
- die Paymaster-Klausel zwischen den Hauptparteien und dem Paymaster (i.d.R. Mitunterzeichnung durch Paymaster)
- Ausnahme
- Verabredung Paymaster-Verhältnis in separatem Vertrag
- Ausnahme
Form
- Haupt- bzw. Grundgeschäft
- Allf. Formerfordernis nach Geschäftsgegenstand
- ev. Schriftformabrede
- Paymaster Agreement (Paymaster-Klausel im Hauptvertrag oder separates Paymaster Agreement)
- Formfreiheit (vgl. OR 11 Abs. 1 und OR 165 Abs. 2)
- Ausnahmen
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Schiedsabrede (Schiedsvereinbarung / Schiedsklausel)
- Schriftformabrede für Paymaster-Klausel oder separates Paymaster Agreement
Inhalt
- Im Verpflichtungsgeschäft werden vereinbart
- Objektiv wesentliche Punkte
- Subjekt wesentliche Punkt
- Punkte, die sog. conditio sine qua non sind [ohne die die betreffende Partei den Vertrag nicht schliessen würde]
- Disposition der wesentlichsten Vertragspunkte
- Parteien
- Verkäufer
- Käufer
- [bei Paymaster-Klausel: Paymaster
- Präambel (History)
- Leistung (Sachleistung [Ware, Aktien, Immobilien-Transaktion])
- Gegenleistung(Geld [sachbedingt keine Verrechnung / Postulierung Verrechnungsausschluss von Vorteil])
- Tilgung
- Zahlungsfristen
- Weitere Bestimmungen
- Erfüllungszeitpunkt
- Verzugsfolgen (Mahngeschäft/Verfalltagsgeschäft/Fixgeschäft)
- Besitzesantritt
- Gewährleistung / due diligence
- Kostentragungen
- usw.
- Sicherungsabrede
- Sicherungsforderung
- Sicherungsobjekt (Geldbetrag)
- Paymaster-Klausel
- Sicherungszweck
- Einlieferung des Geldbetrages
- Gefahrentragung
- Versicherung
- Herausgabebedingungen
- Schriftformabrede
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- ev. Schiedsklausel
- Salvatorische Klausel
- Weitere Klauseln je nach Leistungsgegenstand und Vertragsabwicklung
- Parteien
Weiterführende Informatione
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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