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Prozessfinanzierung

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FAQ’s

Rechtsgebiet:
Prozessfinanzierung
Stichworte:
Prozessfinanzierung, Prozesskostenfinanzierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist eine Prozessfinanzierung rechtlich zulässig?

Bis 2005 war im Kanton Zürich die Gewährung von Rechtshilfe gegen Einräumung eines Anteils am Erfolg (aAnwG § 39 Abs. 2) bzw. explizit die Prozessfinanzierung (nAnwG § 41, in Kraft gesetzt am 1.1.2005) unter Strafandrohung (Busse bis CHF 20’000.– oder Haft) verboten. Auf staatsrechtliche Beschwerde eines grossen Versicherers, eines Anwalts und seines Klienten hin beurteilte das Schweiz. Bundesgericht das Prozessfinanzierungsverbot als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und hob die fragliche Bestimmung auf (vgl. BGE 131 I 223). – Seither ist die Prozessfinanzierung in der ganzen Schweiz problemlos gestattet.

Die Prozessfinanzierung ist ein junges Produkt

Der erste PF (FORIS) kam in Deutschland 1998 auf den Markt. Seine Innovation schloss die lange währende Finanzierungslücke für Prozesswillige. Vorher konnte derjenige, der einen Prozess mit verhältnismässig hohem Streitwert führen wollte, in der Regel weder Rechtsschutz noch Armenrecht in Anspruch nehmen und musste auf einen «Gönner» hoffen. Bankkredite für Prozessfinanzierungen waren die Ausnahme. So darf man davon ausgehen, dass die meisten vom PF finanzierten Prozesse sonst gar nie geführt würden.

Wo macht die Prozessfinanzierung Sinn, wenn der PF erst nach Vorliegen einer Klageschrift einen Finanzierungsantrag prüft?

Dieser Vorwurf ist berechtigt. PF, die so verfahren, überwälzen einen Teil der Vorprüfungskosten und mithin auch einen Teil der späteren Realisationskosten auf den Anspruchsinhaber ab. Dieser Aspekt ist bei der Festsetzung der Beteiligungsquote des PF entsprechend zu berücksichtigen. Dies nützt dem Anspruchsinhaber, der finanziell nicht in der Lage ist, seinem Anwalt die Kosten für den Klageentwurf zu bezahlen, wenig. Er muss sich entweder einen PF suchen, der die second opinion auf eigene Kosten (ohne Klageschrift-Entwurf) vornimmt oder sich beim zuständigen Gericht um eine unentgeltliche Prozessführung (UP) und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (URB) bemühen (siehe auch hernach).

Nehmen typischerweise Privatpersonen Prozessfinanzierungen in Anspruch?

Nein. Die Prozessfinanzierung ist geeignet auch für Unternehmen in der Krise, wo der Schuldner auf Befreiung durch Konkurs des Gläubigers hofft oder Unternehmen, die sich ganz einfach das Prozessieren nicht leisten können.

Grosskanzleien kommen eher zum Zuge

Nein, im Gegenteil. Die PF arbeiten lieber mit kostengünstigen und effizienten Einzelanwälten oder Kleinkanzleien zusammen, sofern und soweit nicht der Anspruchsinhaber seinen Anwalt selber bestimmen kann und will.

Im Umgang mit einem PF versierte Anwälte haben bessere Chancen Finanzierungszusagen zu erhalten?

Dies ist tatsächlich so. Diese Anwälte wissen worauf es ankommt und bereiten die Akten bzw. Informationen so auf, dass sich der PF – ohne enervierendes Nachfragen u dgl. mehr – schnell orientieren und entscheiden kann.

Ersetzt die Prozessfinanzierung das Armenrecht?

Im Falle der Finanzierungszusage des PF ja. Besitzen Sie dagegen einen Anspruch, den der PF nicht finanzieren will (zB intakte Prozesschancen, aber kein solventer Anspruchsgegner), und erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine UP und einen URB (Einkommen unter Existenzminimum, Anspruch mit intakter Obsiegenschance [Solvenz des Anspruchsgegners ist hier kein Kriterium]) nehmen Sie diese Rechtswohltaten des Staates in Anspruch. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über die UP und die URB genauer informieren und beim Stellen des UP- und URB-Begehrens an das zuständige Gericht unterstützen.

Kollidieren Rechtsschutzversicherungen mit Prozessfinanzierungen?

Die Inanspruchnahme eines Prozessfinanziers erübrigt sich da wo eine RSV-Deckung besteht. Besteht keine Deckung für den strittigen Sachverhalt oder lehnt der Versicherer eine Deckung ab, so ist es sicher zweckmässig einen Prozessfinanzierer zu konsultieren.

Tipp:

Über Rechtsschutzversicherungen erkundigen Sie sich unter

Rechtsschutzversicherungen

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