Der Prozessfinanzierer lehnt eine Finanzierung ab,
- wenn die Streitsache ungenügende Erfolgsaussichten hat
- zB für den Weiterzug einen erstinstanzlich verlorenen Prozesses.
Lehnt der Prozessfinanzierer die Finanzierung eines Prozesses ab, so ist es dem Anspruchsinhaber nicht verwehrt auf eigenes Risiko zu prozessieren!