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Prozessfinanzierung

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Finanzierungsablehnung

Rechtsgebiet:
Prozessfinanzierung
Stichworte:
Prozessfinanzierung, Prozesskostenfinanzierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Prozessfinanzierer lehnt eine Finanzierung ab,

  • wenn die Streitsache ungenügende Erfolgsaussichten hat
  • zB für den Weiterzug einen erstinstanzlich verlorenen Prozesses.

Lehnt der Prozessfinanzierer die Finanzierung eines Prozesses ab, so ist es dem Anspruchsinhaber nicht verwehrt auf eigenes Risiko zu prozessieren!

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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