Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zur Prozessfinanzierung » Finanzierungsvoraussetzungen
Die PF verlangen in der Regel drei Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung:
- Der Streitwert muss je nach Anbieter CHF 100’000.– übersteigen
- Die Bonität des Anspruchsgegners ist erstellt.
- Für eine Prozesseinleitung muss Aussicht auf Erfolg bestehen [Der Anwalt rät zur Klage und überzeugt auch den PF von den Erfolgsaussichten].
Typisches, aber nicht zwingendes 4. Merkmal:
- Der Prozess kann nur deshalb nicht geführt werden, weil der Klient die Mittel zur Prozessführung nicht hat.
Das könnte Sie auch noch interessieren: