Grundpostulat
Die Rechtswahrung ist eine persönlichkeitsbezogene Sache. Wichtig für Sie wird später die Chemie zum Anwalt, seine Ausbildung und seine Erfahrung sein. Sie müssen sich recht verstanden und vertreten wissen. Die RSV macht nur Sinn, wenn Sie die freie Anwaltswahl haben (Grundpostulat!). Achten Sie daher darauf, dass Ihnen in Police und AVB dieses Recht zugestanden wird. Verlangen Sie wo dieser Anspruch nicht klar wiedergegeben ist eine entsprechende Bemerkung in der Police!
Im Prozessfinanzierungsfall
Erkundigen Sie sich nach dem geeigneten Anwalt
- www.fachanwalt.ch
- bei Bekannten und Verwandten.
Verlangen Sie Ihren unabhängigen Wunsch-Anwalt.