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- Informieren Sie ehrlich, reichen Sie alle Akten, die Sie besitzen ein. Es nützt Ihnen wenig, wenn der PF während des Prozesses vom Kündigungsrecht Gebrauch macht und Sie aus eigener Tasche weiterstreiten oder den Prozess abbrechen müssen.
- Die Prozessfinanzierung ist im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung kein Massengeschäft. Die Rechtsschutzversicherung refinanziert ihre Leistungen durch Prämien. Der PF erhält nur Geld für die Kostenerstattung im Obsiegensfalle. Der PF prüft daher viel intensiver. Dies ist auch in Ihrem Interesse, bindet doch jeder Prozess emotional und vom Zeitaufwand her. Nicht ausseracht zu lassen ist auch das Imagerisiko des Prozessverlusts.
- Prozesse können lange dauern. Kollabiert der PF vor dem letztinstanzlichen Entscheid, bleibt der Anspruchsinhaber auf seinen Kosten sitzen. Gegenüber kleinen PFn müsste sich der Anspruchsinhaber mit Bankbürgschaften oder anderweitig absichern.
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