Die Kaution dient der Absicherung der obsiegenden Partei vor einem Ausfall des Ersatzes von Gerichtskosten und Prozessentschädigung (PE).
Die Sicherstellungspflicht trifft die im Prozess aktiv auftretende Partei, die
- entweder in der Schweiz über keinen Wohnsitz verfügt oder
- finanziell so schlecht steht, dass der Gerichts- und Parteikosten-Ersatz gefährdet ist.