Ein vorläufiger Erlass der Kaution ist denkbar
- bei analoger Anwendung der Gerichtskompetenz, die Pflicht zur Leistung von Barvorschüssen zu erlassen, nämlich
- bis das Beweisergebnis Klarheit erbringt, ob das Begehren aussichtslos ist oder nicht
- sofern und soweit die unentgeltliche Prozessführung (UP) von der Vorauszahlung ihrer eigenen Barauslagen dispensiert ist (die Prozesskosten der Gegenpartei und die Bemühungen des Gerichtes bleiben kautionspflichtig).