Fehlender Wohnsitz in der Schweiz
- Fehlender Wohnsitz von natürlichen Personen1
- Fehlender Sitz von juristischen Personen
- Schweizerische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (prozess- und betreibungsfähig) wird behandelt wie der parteifähige Inhaber des Gesamtbetriebes
Ausnahmen:
- in Fällen von kautionsbefreienden internationalen Übereinkommen2
- in Fällen von kautionsbefreienden Staatsverträgen3
Feststehende oder vermutete Zahlungsunfähigkeit
- Konkurseröffnung/Verwertungsanordnung/gerichtliche Nachlassstundung
- Definitive oder provisorische Verlust- oder Pfandausfallscheine
- Sonstige Zahlungsunfähigkeit4
- Unternehmensliquidation /Gewährung des Konkursaufschubs
- Kautionspflicht der Konkurs- oder Nachlassmasse
Eventuell erschwertes Inkasso der Prozesskosten
- Nicht im Handelsregister eingetragene Vereine und Stiftungen
1 Die Schweiz kennt keine grundsätzliche Kautionsbefreiung von Schweizerbürgern nur der schweizerischen Staatsbürgerschaft wegen. Vgl. aber Art. 1 (interkantonal) und Art. 2 (international) des Konkordates betreffend die Befreiung von der Sicherheitsleistung für die Prozesskosten vom 10.12.2001, soweit es Gültigkeit und Wirkungserstreckung hat.
2 vgl. die Staatenliste in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR)
3 vgl. die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)
4 Dieser Tatbestand wird nur mit Zurückhaltung als Begründung für eine Kautionsauflage herangezogen.