- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gericht nach der mutmasslichen Kaution (Gerichtsgebühren und –Auslagen sowie mutmassl. Prozessentschädigung an die Gegenpartei)
- Achtung: Überlegen Sie vor der Kontaktnahme wie hoch der Interessen- bzw. Streitwert Ihres Anspruches ist – für eine Auskunft werden Sie danach gefragt werden; in Fällen einer unmöglichen Bewertung erklären Sie dies dem Gerichtspersonal.
- Klären Sie rechtzeitig die Verfügbarkeit der Sicherungsmittel (Bargeld, Wertpapiere, Bankgarantie usw.) ab. Die Frist für die Kautionsleistung lässt sich nicht beliebig erstrecken.
- Haben Sie zu wenig Mittel um die Kaution zu leisten, verlangen Sie die unentgeltliche Prozessführung (UP), ev. auch den unentgeltlichen Rechtsbeistand (URB).
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Prozessarmut nicht, sind aber nicht disponibel oder wollen das Prozessrisiko nicht tragen, so prüfen Sie die Zuhilfenahme einer Prozessfinanzierung.
Weiterführende Informationen: